Gerichtsverfahren gegen MTF "Dixon" & "Vendetta" | Aktenzeichen FR 01 15/12/23


  • Im Namen der Foundation

    - Schreiben -

    des Foundationgerichts


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    hiermit teile ich Ihnen mit, dass sich der Antrag nach § 1.1 FDG bezüglich des Verfahrens "FR 01 15/12/23" in Bearbeitung befindet.

    Zunächst bitte ich den MTF Colonel ( Defix ) um Stellungnahme zu diesem Fall.
    In dieser soll das Folgende enthalten sein:

    - Ist Ihnen oder der MTF Leitungsebene der geschilderte Sachstand bekannt / wurde dieser Ihnen gemeldet?

    - Welche Informationen liegen Ihnen diesbezüglich genau vor und wenn keine, wieso?

    - Wurden Sanktionen (nicht) beschlossen und auf welcher Begründung beruht diese Entscheidung?


    Ich weiße daraufhin, dass die Sanktionierung in erster Linie den zuständigen Personen innerhalb der MTF Leitung obliegt.

    Sollten diese Entscheidungen nicht zufriedenstellend sein, kann im Sinne des § 1.2 FDG geklagt werden.


    In Anbetracht der Tatsache, dass im Gerichtsschreiben auf einen Arztbericht verwiesen wird, dieser mir aber nicht vorliegt, wird Herr Berghof ( Melvin71 ) darum gebeten, mir diesen zukommen zu lassen. Aus diesem soll hervorgehen, welche Schädigungen vorliegen und welche medizinischen Maßnahmen (& Kosten) für eine sinnvolle Entschädigung notwendig sind.


    Hochachtungsvoll

    Aufseher 06 - Oberster Richter


  • Im Namen der Foundation

    - Schreiben -

    des Foundationgerichts


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    zunächst möchte ich Herrn Berghof ( Melvin71 ) und dem MTF Colonel "Horizon" ( Defix ) dafür danken, dass die geforderten Stellungnahmen (siehe Anhang) zügig erstellt und zugesendet wurden.

    Herr Berghof hat dem Gericht bestätigt, dass zweifelsohne massive Schädigungen bei Herrn Dr. Morgan ( Tom Morgan ) vorliegen.

    Nach der Stellungnahme vom MTF Colonel "Horizon" kann allerdings nicht zweifelsfrei bestätigt werden, dass die von Herrn Dr. Morgan angeklagten Personen auch dafür verantwortlich sind.


    Somit veranlasse ich, dass die Personalabteilung [ISD] als Gerichtsermittler tätig wird, um diesen Sachverhalt zu klären.
    Herr Kortig ( Ze German ) wird aufgefordert diese Aufgabe intern zu delegieren, die spätestens bis zum 07.01.2024 erledigt werden soll.

    Die Fragestellung, die von der Ermittlung beantwortet werden soll, lautet: Kann nachgewiesen werden oder liegen entscheidende Hinweise vor, die darauf hindeuten, wer für die Schädigung von Herrn Dr. Morgan verantwortlich ist?


    Ich weiße daraufhin, dass das Bekenntnis der Schädiger in weitaus weniger Konsequenzen resultieren wird, als wenn die Schädiger seitens des Gerichts ermittelt werden.


    Hochachtungsvoll

    Aufseher 06 - Oberster Richter



    Anhang 1 - Stellungnahme von Dr. Berghof:





    Anhang 2 - Stellungnahme von MTF Colonel "Horizon":




  • Im Namen der Foundation

    - Schreiben -

    des Foundationgerichts


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    herzlichen Dank für die Zustellung des geforderten Berichtes (siehe Anhang 1) sowie für die weitergehenden Dokumente (Anhang 2 und 3).
    In den Ermittlungen der Personalabteilung sollte dargestellt werden, ob nachgewiesen werden kann oder entscheidende Hinweise vorliegen, die darauf hindeuten, wer für die Schädigung von Herrn Dr. Morgan verantwortlich ist.

    Um den Bericht zu den Ermittlungen (siehe Anhang 1) zu zitieren: "Auch lässt sich nicht nachweisen wer, wie sich das Tor geschlossen hat, welches den Arm des ärztlichen Direktors zerquetscht hat", "In Anbetracht der uns dargelegten Situation, kann keine genaue Zuteilung auf die beiden MTF Mitglieder festgestellt werden" & "Somit ist eine eindeutige Täterfeststellung nicht möglich, jedoch ist durch gegebene Indizien von einem schweren fahrlässigen Verhalten bei der Bedienung des Blastgates auszugehen." Zwar ist auch von einer schweren groben Fahrlässigkeit die Rede und dass die angeklagten MTF-Mitglieder möglicherweise Herrn Dr. Morgan durch das Bedienen der Blastgates fahrlässig geschädigt haben, allerdings reichen diese Spekulationen nicht, um eine Verurteilung zu erwirken. Ob die fraglichen MTF-Mitglieder das Blastgate bedient haben, obliegt der reinen Spekulation und es liegen keine entscheidenden Hinweise oder gar Beweise vor, die das bestätigen könnten.


    "Doch ist es so dass durch die oben genannten Punkte von einer schweren Fahrlässigkeit die Rede ist und in anbetracht dieser Situation eine Verurteilung gegeben sein sollte."
    Dementsprechend wird dieser Empfehlung nicht gefolgt, denn es mag zwar eine schwere Fahrlässigkeit vorliegen, aber keine eindeutige Täterschaft, weshalb eine Verurteilung nicht stichhaltig begründet werden kann.

    Die angeklagten MTF-Mitglieder werden somit freigesprochen, sofern keine Beweise auftauchen, die die Täterschaft nachweisen.


    "Die Personalabteilung hat sich das Recht vorbehalten Herrn Dr. Morgan seinen Antrag auf Bewilligung einer kybernetischen Prothese zu genehmigen."
    Dass die kybernetische Prothese nicht genehmigt wird, stand gar nicht zu Debatte, da Herr Dr. Morgan die Verletzungen nicht selbstverschuldet erhalten hat und er ein hoch angesehener Mediziner in unserer Einrichtung ist, der funktionierende Hände braucht. Die Frage, die sich stellte, ist, wer die Kosten dafür tragen muss. Aber da Sie sich scheinbar schon um meine Aufgabe kümmern, müssen Sie dementsprechend schauen, aus welchem Kostentopf das bezahlt wird.

    Das Gericht wurde nach einer Erweiterung des Prozesses gebeten (siehe Anhang 2). Dem wird stattgegeben.

    Primäre wäre der ärztliche Direktor und seine Stellvertretung dafür verantwortlich dieses Anliegen zu bearbeiten, da allerdings beide betroffen sind, ist dies hier nicht gegeben.

    Allerdings kann das Gericht auch nicht viel mehr machen, als die Expertise anderer hohen Ärzte einzubeziehen und ein Gutachten erstellen zu lassen, ob Herr Dr. Berghof angemessen gehandelt hat und wie schwer die entstandene Schädigung ist, die auf das Handeln zurückzuführen ist. Der Bericht von Herrn Dr. Knox (siehe Anhang 3) erledigt dies nicht. Ein Kreuzverhör im Gerichtssaal würde ich eigentlich nicht für sinnvoll erachten, doch um diesen Prozess nicht unnötig in die Länge zu ziehen, wäre dies vermutlich zielführend. Daher lade ich folgende Personen zu dem öffentlichen Prozess am Sonntag, dem 21.01.2024 um 18 Uhr im Gerichtssaal an der Oberfläche.
    Dr. Morgan | Tom Morgan

    Dr. Berghof | Melvin71

    Dr. Blackwood | Melkor

    Dr. Knox | MeSilas (optional)


    Zusätzlich wird einer unserer renommiertesten Experten für Notfallmedizin geladen, der den Sachstand im Kreuzverhör ergründen wird.

    Sollte einer der geladenen Personen zu der fraglichen Zeit verhindert sein, so möge diese mir dies möglichst zeitnah mitteilen.


    Hochachtungsvoll

    Aufseher 06 - Oberster Richter



    Anhang 1



    Anhang 2





    Anhang 3






  • Im Namen der Foundation

    - Beschluss -

    des Foundationgerichts


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    im Namen der Foundation verkündige ich folgendes Urteil:


    Herr Dr. Berghof ( Melvin71 ) wurde im Gerichtsprozess schuldig gesprochen.

    Er muss dem Geschädigten 15.000 € zahlen und erhält einen Demote.

    Das Urteil stützt sich auf den öffentlich geführten Gerichtsprozess.

    In diesem wurde festgestellt, dass Herr Dr. Berghof grobe Behandlungsfehler zu verschulden hat, da er für den fraglichen Eingriff nicht ausreichend qualifiziert war.

    Zwar war in der Einrichtung zu dem Zeitpunkt der Behandlung kein qualifiziertes Personal im Dienst, Herr Dr. Morgan schwebte allerdings nicht in akuter Lebensgefahr, weshalb Herrn Dr. Berghof angekreidet werden kann, nicht auf qualifiziertes Personal gewartet zu haben.


    Vielen Dank an Herrn Dr. Kentler ( Tamiel ) der den Sachverhalt als externer Gutachter aufgearbeitet hat.

    Dieses Verfahren wird dementsprechend geschlossen.


    Hochachtungsvoll

    Aufseher 06 - Oberster Richter

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