§ 3.2.9 Vorsätzlich unethisches Verhalten -> Der Feind hat sich ergeben und es ging KEINE Gefahr aus.
Wenn der Eindringling bewaffnet war, dann hätte es schnell zu einer Geiselnahme kommen können wobei es nicht nur zur Entwendung von Anomalen Gegenständen hätte kommen können, sondern auch zu einer Geiselnahme eines SG und eines SvD, was dann wahrscheinlich noch schlimmer gewesen währe. Auch war nicht bekannt was für SCP's der Einbrecher mit sich trug. Er hätte auf nahe Distanz viel Letaler sein können.
§ 3.1.2.1 Grobes Fehlverhalten das zu akzeptablen menschlichen und/oder materiellen Verlusten innerhalb der Stiftung führen
Sie sind Mediziner, keine Kampfeinheit. Hätten sie sich aus dem Szenario Rausgehalten wie es eigentlich für einen Mediziner ihres Ranges üblich sein sollte, währen sie wahrscheinlich nie zu schaden gekommen.
§ 3.1.4 Sonstige Fahrlässigkeit
Sehr Grob und allgemein gehalten. Her Isshin hat nach dem Motto SCP gehandelt und möglicherweise das Stehlen von SCP's verhindert und das austreten von Informationen nach außen vereitelt.
Das ganze fühlt sich eher so an, als können sie Isshin nicht leiden und wollen ihn aus den FG kicken.
Mit freundlichen grüßen
Darko Woolf,
Rechtlicher Berater von Sen isshin