Mal so ne Frage am Rande. Ich weiß nicht ob ich das falsch verstehe, aber in dem anderen Beitrag zu diesem Gericht hat Akabane geschrieben:
"...hiermit teile ich Ihnen mit, dass Ihre Anfrage vom 10.04.2024 auf Einstellung des Prozesses aufgrund von "mangelhafter Klageschrift, Klage und parteiisch sein des prozessführenden/bearbeitenden Richters" abgewiesen wurde. Diese vom Richtergremium einstimmig unterstützte Entscheidung traf ich in Absprache mit beiden prozessführenden Richtern."
Ich verstehe das hier wie folgt: Sound macht eine Beschwerde gegen Richter "Was weiß ich wie der heißt". Besagter Richter und sein Richter Freund lehnen besagte Beschwerde ab, weil stimmt nicht.
Sollte nicht jemand anderes darüber entscheiden ob die Beschwerde legitim ist? Und dabei mein ich nicht den O5-Rat, sondern vllt jemand etwas, ich weiß nicht, neutraleres? Weil das gibt mir bis jetzt so Vibes von nem Gerichtsverfahren gegen einen Nazi in Deutschland 1936. Ich versteh nicht ganz wie ein Richter mit seinem Homie eine Beschwerde gegen ihn "nach einer Absprache" ablehnen kann.