Ethischer Kodex der S.C.P. Stiftung


  • Ethischer Kodex der S.C.P. Stiftung



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    Präambel


    Die SCP Stiftung, eine Organisation, die sich der Eindämmung und Erforschung anomaler Entitäten, Objekte und Phänomene widmet, erkennt die überragende Bedeutung ethischer Grundsätze für die Leitung ihrer Handlungen an. Dieser Ethikkodex dient als umfassender Rahmen, um die ethischen Verantwortlichkeiten und Standards zu beschreiben, die von allen Mitarbeitern der Stiftung erwartet werden. Außerdem dient dieser als Eckpfeiler des Engagements der SCP-Stiftung für ethisches Verhalten, humanitäre Grundsätze und das verantwortungsvolle Streben nach Wissen bei der Eindämmung und Erforschung von Anomalien. Von jedem Mitglied der Stiftung wird erwartet, dass es diese Grundsätze verinnerlicht und sie in seinen täglichen Aufgaben und Interaktionen umsetzt.



    Artikel I: Werte der Stiftung


    (1) Integrität und Vertrauenswürdigkeit: Die Foundation verpflichtet sich uneingeschränkt zur Integrität, wobei von den Mitarbeitern erwartet wird, dass sie sich bei allen Interaktionen an die höchsten Standards der Ehrlichkeit und Wahrhaftigkeit halten. Vertrauenswürdigkeit ist das A und O, um die Glaubwürdigkeit der Stiftung zu wahren und das Vertrauen der Öffentlichkeit zu sichern.


    (2) Respekt und Fairness: Die Mitarbeiter der Stiftung sind verpflichtet, alle Lebewesen, ob anomal oder menschlich, mit Würde, Respekt und Fairness zu behandeln. Die Anerkennung des inhärenten Wertes allen Lebens, unabhängig von Herkunft oder Natur, fördert eine Kultur der Inklusivität und des Mitgefühls innerhalb der Organisation.


    (3) Objektivität und Unparteilichkeit: Bei der Verfolgung der Eindämmung und Forschung müssen die Mitarbeiter der Stiftung Objektivität und Unparteilichkeit walten lassen und ihre Entscheidungen auf strenge Analysen und Beweise stützen. Die Vermeidung von unzulässiger Beeinflussung oder Voreingenommenheit ist für die Wahrung der wissenschaftlichen und ethischen Integrität der Stiftungsarbeit unerlässlich.



    Artikel II: Verhalten des Personals


    (1) Professionalität und Befolgung von Protokollen: Von den Mitarbeitern der Stiftung wird erwartet, dass sie sich äußerst professionell verhalten und sich strikt an die festgelegten Protokolle und Verfahren halten. Professionelles Verhalten gewährleistet die effiziente und sichere Ausführung der Aufgaben der Stiftung.


    (2) Vertraulichkeit und Sicherheit: Der Schutz von Verschlusssachen ist eine grundlegende Pflicht. Das Personal der Stiftung muss strikte Vertraulichkeit in Bezug auf Operationen, Anomalien und Forschung wahren, um Kompromittierungen und mögliche Verstöße zu verhindern.


    (3) Zusammenarbeit und Teamwork: Die Förderung einer Kultur der Zusammenarbeit zwischen den Mitarbeitern der Stiftung ist von wesentlicher Bedeutung. Effektive Kommunikation, Kooperation und Teamarbeit tragen zum Erfolg der Eindämmungsbemühungen bei und verbessern die allgemeinen Fähigkeiten der Organisation.


    (4) Konfliktlösung: Bei Meinungsverschiedenheiten oder Konflikten sind die Mitarbeiter angehalten, einen offenen und konstruktiven Dialog zu führen und Lösungen anzustreben, die mit dem Auftrag und den ethischen Grundsätzen der Stiftung in Einklang stehen.



    Artikel III: Humanitäre Gesichtspunkte


    (1) Menschenrechte und Anomalien: Die Stiftung erkennt die Grundrechte aller Individuen an, einschließlich derer anomaler Wesen. Die Menschenrechte müssen geschützt werden, auch wenn es sich um nicht-menschliche fühlende Wesen handelt, und es sollte versucht werden, Verständnis, Einfühlungsvermögen und Koexistenz zu erreichen, wenn dies möglich ist.


    (2) Schadensminimierung: Das Streben nach Schadensminimierung steht im Mittelpunkt des ethischen Rahmens der Stiftung. Der Vorrang der Eindämmung vor der Eliminierung, wenn dies möglich ist, spiegelt die Verpflichtung zu ethischen Überlegungen im Umgang mit anomalen Entitäten wider.


    (3) Sorgfaltspflicht: Das Personal der Stiftung hat die Pflicht, das Wohlergehen und die Sicherheit aller Personen zu gewährleisten, einschließlich der eigenen und der von anomalen Entitäten oder Ereignissen betroffenen Zivilisten. Diese Pflicht erstreckt sich auf die Minimierung von psychischen und physischen Schäden, wann immer dies möglich ist.


    (4) Humanitäre Hilfe: In Fällen, in denen humanitäre Hilfe geleistet werden kann, ohne die Eindämmung oder Sicherheit zu gefährden, bemüht sich die Stiftung, die betroffenen Gemeinden zu unterstützen, wobei sie die Zusammenarbeit mit örtlichen Behörden und Hilfsorganisationen betont.



    Artikel IV: Forschung und Experimente


    (1) Ethische Forschungsstandards: Alle Forschungen und Experimente, die von Mitarbeitern der Stiftung durchgeführt werden, müssen strengen ethischen Standards genügen. Das Streben nach Wissen sollte mit der Vermeidung von Schaden in Einklang gebracht werden, und es sollten Anstrengungen unternommen werden, um die ethischen Auswirkungen jeder Studie zu verstehen.


    (2) Informierte Zustimmung: Wenn möglich, ist die Einholung einer informierten Zustimmung zu Experimenten eine Priorität. Dazu gehört eine transparente Kommunikation über potenzielle Risiken und Folgen sowie über die Freiwilligkeit der Teilnahme.


    (3) Risikobewertung und -minderung: Vor der Aufnahme von Forschungstätigkeiten muss eine umfassende Risikobewertung durchgeführt werden. Maßnahmen zur Risikominderung und zur Vermeidung unbeabsichtigter Folgen sollten Vorrang haben, und die ethische Aufsicht sollte während des gesamten Forschungsprozesses gewährleistet sein.


    (4) Humanoide Entitäten und Würde: Bei der Erforschung humanoider Wesen muss besonders darauf geachtet werden, dass ihre Würde und Autonomie respektiert werden. Der ethische Umgang mit intelligenten Anomalien erfordert ein Verständnis für ihre Rechte und ihr Wohlergehen.



    Artikel V: Rechenschaftspflicht und Beaufsichtigung


    (1) Transparenz und offene Kommunikation: Die Mitarbeiter der Stiftung sind angehalten, bei allen beruflichen Interaktionen Transparenz zu wahren. Eine offene Kommunikation innerhalb der Organisation fördert die Rechenschaftspflicht und das Vertrauen zwischen den Mitarbeitern.


    (2) Interne Aufsicht und Ethikausschüsse: Zur Überwachung und Bewertung des ethischen Verhaltens des Stiftungspersonals wurden solide interne Aufsichtsmechanismen, einschließlich Ethikausschüssen, eingerichtet. Diese Ausschüsse spielen eine entscheidende Rolle bei der Aufrechterhaltung ethischer Standards und der Gewährleistung der Rechenschaftspflicht.


    (3) Externe Kontrolle und öffentliches Vertrauen: Die Stiftung erkennt die Bedeutung der externen Kontrolle und des öffentlichen Vertrauens an. In Angelegenheiten von öffentlichem Interesse ist die Organisation bestrebt, genaue und rechtzeitige Informationen bereitzustellen und mit externen Aufsichtsgremien zusammenzuarbeiten.


    (4) Kontinuierliche Verbesserung und Anpassung: Die Stiftung verpflichtet sich zu einer kontinuierlichen Verbesserung der ethischen Standards und Praktiken. Regelmäßige Bewertungen, Überprüfungen und Anpassungen der ethischen Richtlinien werden durchgeführt, um die Anpassung an sich entwickelnde gesellschaftliche Normen und ethische Überlegungen zu gewährleisten.


    Quelle: https://scp-db.fandom.com/wiki/Foundation_Code_of_Ethics


  • Heisenberger

    Hat das Label SCP-RP hinzugefügt.

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