Philosophiere über das was du willst und teile deine Meinung dazu
Philosophie
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Es macht mir jetzt schon Angst darüber nachzudenken was hier wieder alles geschrieben werden wird.
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Hakuna matata, diesen Spruch sag' ich gern
Hakuna matata, gilt stets als modern
Es heißt, die Sorgen bleiben dir immer fern
Keiner nimmt uns die Philosophie
Hakuna matata
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Da man ohne Grundlage recht schlecht herum philosophieren kann, gebe ich einfach mal eine Basis: Meinungsfreiheit.
Dieses Thema ist mir als liberaler bis leicht libertärer Mensch von unbeschreiblichem Wert.
Und deshalb ein kleiner Text zu einem Giganten der deutschen Gesetzgebung im Bezug zur Meinungsfreiheit.
Das Holocaustleugnen.
In Deutschland, Österreich und einigen anderen Länder ist die Leugnung des Holocausts eine Straftat. Zu Unrecht. Demokratien sollten Meinungen nicht unter Strafe stellen.
Für das Verbot der Holocaustleugnung gibt es, soweit ich es sehe, drei Gründe:
1. Es handelt sich um eine offensichtliche Unwahrheit.
2. Es handelt sich um eine gefährliche Meinung.
3. Es handelt sich um eine Meinung, die alle Opfer des Holocausts beleidigt.
Beginnen wir mit dem ersten Grund. Es gibt viele offensichtliche Unwahrheiten, die nicht verboten sind, etwa:
– Die Erde ist eine Scheibe.
– Gott zeugte mit einer Jungfrau einen Sohn, in der Absicht, ihn hinrichten zu lassen, um die Erbsünde zu sühnen, die darin bestand, dass Adam
und Eva einen Apfel gegessen haben.
– Der Angriff auf Hiroshima und Nagasaki war kein Kriegsverbrechen.
Es ist nicht Aufgabe des Gesetzgebers, die Wahrheit festzulegen. (Deshalb war es falsch, dass der Bundestag in einer Resolution beschloss, die osmanischen Massaker an den Armeniern als Völkermord zu bezeichnen. Auch ich meine, dass es sich um einen Völkermord handelte, aber dem Bundestag fehlt die Kompetenz, solche historischen Fragen quasi in Vertretung des Souveräns zu entscheiden.) Schon gar nicht ist es Aufgabe des Gesetzgebers, Leugner der Wahrheit – früher nannte man sie „Ketzer“ – mit Strafen zu belegen.
Was den zweiten Grund betrifft, so unterstellt er eine Faktenresistenz gegenüber den Verbrechen der Nazis in großen Teilen der Bevölkerung, die es nachweislich nicht gibt. Gäbe es sie aber, so wäre dieser Resistenz durch ein Verbot nicht abzuhelfen. Im Gegenteil, wie man an der kleinen Schar derjenigen erkennen kann, die tatsächlich der Ansicht sind, die Juden hätten den Holocaust erfunden, um die Deutschen zu versklaven. Und wenn wir schon dabei sind: die Zahl derer, die glauben, die „Bilderberger“, Anhänger der „Neuen Weltordnung“, „Ostküsten-Banken“ und was der Codenamen mehr sind für das internationale Judentum, wollten im Verein mit den Linken, Gutmenschen und Antideutschen das schlechte Gewissen der Deutschen ausbeuten, um sie gefügig zu machen für Pläne einer „Umvolkung“, Völkervermischung und -schwächung ist trotz Verbot der Holocaustleugnung gewachsen. Man muss den Holocaust ja nicht leugnen, um dessen Instrumentalisierung durch die neoliberalen Internationalisten zu beklagen. Kurzum: das Verbot ist kontraproduktiv, wenn ihm die Absicht zugrunde lag, das Aufkommen antisemitischen Denkens zu bekämpfen.
Drittens schließlich ist es zweifellos eine Beleidigung und Verletzung der Opfer des Holocausts, insbesondere der Überlebenden, wenn man ihn leugnet. Aber es ist auch eine Beleidigung und Verletzung der Opfer des Bolschewismus, wenn man den Marxismus-Leninismus oder die Politik Lenins oder Stalins verteidigt oder behauptet, die Zahlen über deren Opfer seien Erfindungen oder Übertreibungen der CIA. Verboten ist es nicht, ebenso wenig wie es – trotz Beschluss des Bundestags – verboten ist, den Völkermord an den Armeniern zu leugnen, die Balkankriege als Verteidigungskriege der belagerten Serben zu interpretieren oder, wie es der Bundeskanzler nach 9/11 anregte, den Tschetschenienkrieg umzudeuten von einem imperialistischen Krieg in einen Krieg gegen den Terror umzudeuten. Die Liste der Mordtaten, die erheblich mehr Verteidiger oder Leugner finden als der Holocaust, ließe sich beinahe ins Endlose fortsetzen, und deren Opfer leiden gewiss unter der Verharmlosung. Dennoch steht unter allen Großverbrechen des 20. Und 21. Jahrhunderts nur der Holocaust sozusagen unter Bestandsschutz.
Was ist aber, wenn die letzten Überlebenden gestorben sind? Entfällt dann – trotz der vor allem in Amerika üblichen und geschmacklosen Selbstbezeichnung mancher Leute als „Holocaustüberlebende der zweiten (oder dritten) Generation“ der Grund für das Verbot der Holocaustleugnung? Eher ist aus dem Argument der „Beleidigung und Verletzung“ eine Inflation von Verboten abzuleiten. Kann man ernsthaft leugnen, dass Millionen Muslime beleidigt und verletzt werden, wenn ihr Prophet – etwa – als jemand dargestellt wird, der unter Halluzinationen und Größenwahnsinn litt? Ist das ein Grund, solche Interpretationen zu verbieten? Sollte man – das hat Benedikt XVI. befürchtet – es der katholischen Kirche verbieten, die Homosexualität als „objektive Störung im Aufbau der menschlichen Natur“ zu bezeichnen, weil das erstens nicht dem Stand der Wissenschaft entspricht, zweitens vielleicht gefährlich und drittens sicher beleidigend und verletzend für Schwule und Lesben ist? Jeder kann hier eine Liste von Behauptungen dieser Art sich vorstellen, die teilweise bereits dort, wo die politische Korrektheit fast schon Gesetzeskraft erlangt hat, etwa in amerikanischen Universitäten, proskribiert sind. Das Ergebnis ist nicht eine Stärkung der Freiheit.
Die ist immer die Freiheit der Andersdenkenden. Die oft dumm sind, faktenresistent und beleidigend. Ihre Freiheit ist dennoch nicht verhandelbar. Und zwar aus zwei Gründen. Einmal grundsätzlich: weil die Freiheit ein Wert an sich ist und zur Menschenwürde gehört, die zu schützen laut Grundgesetz Zweck aller staatlichen Gewalt ist; und einmal utilitaristisch, weil heute zwar das verboten werden kann, was ich verachte, morgen aber mit ebenso guten Gründen das verboten werden könnte, was mir das Teuerste ist – siehe oben das christliche Glaubensbekenntnis, oder das Recht, jede Religion zu kritisieren. Wehret den Anfängen. Weg mit dem Verbot der Holocaustleugnung.
Ich bin übrigens der selben Meinung.
Nun denn lest euch den Text durch und beginnt zu diskutieren.
Bleibt jedoch bitte anständig, es ist mir klar, dass es ein... schwer behaftetes Thema ist und sein kann.
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Zitat von Heinrich Heine
Die Deutschen sind ein gemeingefährliches Volk: Sie ziehen unerwartet ein Gedicht aus der Tasche und beginnen ein Gespräch über Philosophie.
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Zitat von Jean-Jacques Rousseau
Der Mensch ist frei geboren, und überall liegt er in Ketten.
Aber da ich auch nur einer unter knapp 8 Milliarden Menschen bin:
Zitat von SokratesIch weiß, dass ich nichts weiß.
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Wer den Kriegt nicht gewinnt, gewinnt den Krieg nicht
RyAn CaRtEr
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Wer Stirbt ist Tot
~Philosophie 2k20
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Das Thema "Philosophieren" ist sehr umfangreich und verschiedenartig.
Was bedeutet "Philosophie" für das alltägliche Miteinander?
Ausgehend vom philosophischen Grundverständnis gibt es drei zentrale Bereiche: Grundhaltung, Mittel und Ziel.
1.Die Grundhaltung besteht darin, offen (vgl. Sokrates) und flexibel zu sein und dadurch auf verschiedene Gesprächspartner eingehen zu können.
2.Mittel: Logisch und kritisch zu denken bedeutet auch eigene und fremde Aussagen zu hinterfragen. Dabei spielt das Gespräch miteinander eine zentrale Rolle (vgl. Platon)
3.Ziel: Erkenntnisse und Glück gewinnen
Das Spannende am Philosophieren ist, dass es zu jeder Position eine Gegenposition gibt und alles ein Prozess ist.
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Nur noch 1 Tag dann ist morgen
Pryxo~
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Mountain, heavy are the mountains
But that changes, with the passage of time
Sky, blue sky, what your eyes can't see, what your eyes can see
The sun, one, only one
Flowers, so many the same, so many without purpose
Sky, sky of red, red the color, the color I hate
Liquid flows, it drips, ripples, and pours
Blood, scent of blood, woman who does not bleed
From the red soil the humans come
Humans made by man and woman
City, a human creation
Eva, a human creation as well
What are humans?
Are they creations of God?
Humans, that which is created by humans
This is that which is mine
My life, my heart
I am a vessel for my thoughts
The entry plug, the throne of the soul
Who is this? This is me
Who am I? What am I? What am I? What am I?
I am I.
This object that is, is myself
That which forms me
This is the self that can be seen, and yet this is not like that which is myself
A strange feeling
My body feels as if it is melting
I can no longer see myself
My form, my shape fades from view
Awareness dawns of someone who is not me
Who is here? There? Beyond me, here
Who are you? Who are you? Who are you?Die Sätze sagte alle Rei Ayanami aus dem Anime Neon Genesis Evangelion. Wer ein Anime Fan ist sollte diesen Anime wirklich schauen. Der Anime hat generell eine eher düstere Stimmung und ich muss ehrlich sagen es ist ein Meisterwerk in jeglicher Hinsicht. Als ich beim ersten mal bei dieser Szene ankam hat es mich wirklich sehr zum Denken gebracht was keine Serie/Film davor geschafft hat (Ich lasse mir sogar ein Tatoo von diesem Anime Stechen). Oh Gott ich sehe schon wie ich auf dem Ts dafür ausgelacht werde G I B B ;-;
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Da man ohne Grundlage recht schlecht herum philosophieren kann, gebe ich einfach mal eine Basis: Meinungsfreiheit.
Dieses Thema ist mir als liberaler bis leicht libertärer Mensch von unbeschreiblichem Wert.
Und deshalb ein kleiner Text zu einem Giganten der deutschen Gesetzgebung im Bezug zur Meinungsfreiheit.
Das Holocaustleugnen.
Ich bin übrigens der selben Meinung.
Nun denn lest euch den Text durch und beginnt zu diskutieren.
Bleibt jedoch bitte anständig, es ist mir klar, dass es ein... schwer behaftetes Thema ist und sein kann.
Ich bin tatsächlich leicht geteilter Ansicht, aufgrund dessen dass Deutschland eine Erinnerungskultur an diese Zeit "pflegt". Deutschland ist laut meines Wissenstandes ( sagt mir falls ich falsch liege) das einzige Land das wirklich hart diese Erinnerungskultur-Linie durchzieht, was auch der Grund für das Gesetz des Verbotes des Holocaust-Leugnen ist. Natürlich kann man damit argumentieren, dass der Holocaust nicht zu 100% durch Fakten bewiesen ist und selbst wenn es bewiesen ist, würde dieses Verbot nur die Meinungsfreiheit einschränken. Dadurch dass man aber Angst hat, dass solch eine Zeit wieder kommt und man sowas dann doch lieber zur Sicherheit regulieren kann, muss man natürlich einen kleinen (vielleicht unbedeutenden - vielleicht auch bedeutenden) Teil seiner Meinungsfreiheit einbüßen. Das allerwichtigste dabei ist jedoch aufzupassen, dass man nicht zuviel Freiheit einbüßen muss, damit es nicht so endet wie es in vielen Karikaturen dargestellt ist und zwar als Beispiel so:
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Ich bin tatsächlich leicht geteilter Ansicht, aufgrund dessen dass Deutschland eine Erinnerungskultur an diese Zeit "pflegt". Deutschland ist laut meines Wissenstandes ( sagt mir falls ich falsch liege) das einzige Land das wirklich hart diese Erinnerungskultur-Linie durchzieht, was auch der Grund für das Gesetz des Verbotes des Holocaust-Leugnen ist. Natürlich kann man damit argumentieren, dass der Holocaust nicht zu 100% durch Fakten bewiesen ist und selbst wenn es bewiesen ist, würde dieses Verbot nur die Meinungsfreiheit einschränken. Dadurch dass man aber Angst hat, dass solch eine Zeit wieder kommt und man sowas dann doch lieber zur Sicherheit regulieren kann, muss man natürlich einen kleinen (vielleicht unbedeutenden - vielleicht auch bedeutenden) Teil seiner Meinungsfreiheit einbüßen. Das allerwichtigste dabei ist jedoch aufzupassen, dass man nicht zuviel Freiheit einbüßen muss, damit es nicht so endet wie es in vielen Karikaturen dargestellt ist und zwar als Beispiel so:
Doch warum sollte dann dies eine Sonderrolle besitzen?
Müsste es dann nicht auch verboten werden, den Völkermord der Herero zu leugnen, die Massenmorde des Marxismus oder auch den Terror der DDR?
Doch wenn wir gleich damit anfangen, weshalb verbieten man dann nicht gleich das leugnen jeglicher historischen Fakten, welche durch Unmenschlichkeit entstanden sind?
Man möchte ja nicht, dass es erneut dazu kommt.
Wo zieht man die Linie? Wo kann man die Linie ziehen, ohne die eigene Logik zu verletzen?
Wobei es mir nicht spezifisch um dieses Ereignis an sich geht - es geht mir um das Prinzip.
Ein Verbot einer Meinung; egal wie menschenverachtend sie auch ist, gebührt einer freien und offenen Gesellschaft nicht.
Natürlich kann man damit argumentieren, dass der Holocaust nicht zu 100% durch Fakten bewiesen ist und selbst wenn es bewiesen ist, würde dieses Verbot nur die Meinungsfreiheit einschränken.
Es schränkt nicht "nur" die Meinungsfreiheit ein, sondern hat den direkt entgegengesetzten Effekt.
Als Rechtsextremer bietet es doch 1000 mal mehr Potenzial eine neue Dolchstoßlegende daraus zu basteln, wenn man den Holocaust eben nicht leugnen darf (da sich dann für diese der Gedankengang ergibt, dass man es als einziges verboten machen würde zu leugnen, wenn es eben nicht existiert hat) wie es ja auch bereits heutzutage geschieht - man denke an die Verschwörungstheorien, welche von einer jüdisch-bolschewistischen Unterwanderung ausgehen.
Wobei auch durch dieses Verbot nicht die regulären Kontrollmechanismen einer Demokratie greifen können - Das Gespräch.
Denn wenn eine Meinung nicht ein mal ausgesprochen werden kann, lässt sich dieser auch nicht widersprechen, was zwangsweise zu Radikalisierung führt.
Wobei selbst Richter des Verfassungsgericht teilst gegen dieses Verbot sind.
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Ich gebe MeSilas recht.
Meinungsfreiheit heißt für mich, frei seine Meinung äußern, ohne eingeschränkt zu werden. Wenn es Demos geben darf, wo hunderte Menschen gegen die BRD GmbH demonstrieren, warum nicht auch Menschen, die den Holocaust leugnen? Klar das eine kann man nicht mit dem anderen vergleichen aber wer anderen glaubt, dass der Holocaust nie existiert haben soll, dann sind diese Menschen nicht informiert und werden irgendwann selber anfangen ihn zu leugnen ohne Fremdeinwirkung. Man sollte zu allem seine Meinung frei äußern dürfen ohne angst zu haben, dass dich der Verfassungsschutz beobachtet.
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Doch warum sollte dann dies eine Sonderrolle besitzen?
Jedes leugnen(usw.) von Völkermorden(usw.) kann unter Strafantrag gestellt werden. Eine Sonderrole sollte es dennoch nicht besitzen, wenn sollte alles gleich verboten sein m. M. n.. Da es aber nun mal ein signifikanter Teil der dt. Geschichte ist und man den Holocaust nicht mit dem Terror der DDR gleichsetzen kann, ist dies nunmal so verboten. Vor allem muss man dabei den Bezug des Grundgesetzes auf seine Vergangenheit dabei betrachten. Schließlich ist das GG als Antwort auf den Nationalsozialismus entstanden.
Müsste es dann nicht auch verboten werden, den Völkermord der Herero zu leugnen, die Massenmorde des Marxismus oder auch den Terror der DDR?
Man kann es tatsächlich, wenn es in die Kriterien der Gesetze fällt und man Opfer einer solchen "Tat" ist, unter Strafantrag stellen. Hierbei liegt nur der Unterschied, dass es nicht vom Staat ausgeht. Das Problem was du damit aber auch klar machst ist: Wenn du das Leugnen(etc.) von jedem Völkermord usw. verbietest, greifst du mehr in die Meinungsfreiheit ein - was du ja offensichtlich nicht willst. Du implizierst aber mit der Aussage, dass man alles gleich bestrafen muss, womit du also sagst dass entweder alles verboten oder nichts verboten werden soll. Da du aber eine These aufstellst mit der gezielten Frage, dass alles verboten werden müsste - vom Leugnen(etc.) des Völkermord der Herero bis hin zu dem Leugnen(etc.) Massenmorden des Marxismus usw. - stellst du es so dar als ob du für ein Verbot aller wärst, was jedoch paradox zu deiner Haltung (liberal, leicht libertär) steht, da du (wie ich es entnommen habe) du für mehr Freiheit anstatt für Sicherheit (und folgende Einschränkungen) bist. Man kann zwar deine These verifizieren oder falsifizieren, jedoch müsste nach deiner Haltung die These ungefähr so gestellt werden: "Müsste es dann nicht auch erlaubt werden den Holocaust zu leugnen(etc.), da diese Taten, wie z. B. den Völkermord der Herero zu leugnen, die Massenmorde des Marxismus oder auch den Terror der DDR zu leugnen, alle erlaubt sind?" (Natürlich gibt es da Variationen in der Formulierung etc., die man besser treffen kann - das dient jetzt nur als Beispiel)
Wenn man als Mensch den Wert der Freiheit vertritt und dann aber fragt wieso nicht alles Gleiche (bezug auf unser Thema) verboten wird, ist das in meinen Augen nicht sinngemäß im Bezug zu dem Wert den du eigentlich vertrittst. (Vielleicht sehe ich es auch komplett falsch, also korrigier mich hier dementsprechend bitte).
Doch wenn wir gleich damit anfangen, weshalb verbieten man dann nicht gleich das leugnen jeglicher historischen Fakten, welche durch Unmenschlichkeit entstanden sind?
Man möchte ja nicht, dass es erneut dazu kommt.
Der Europarat verabschiedete 2003 das Additional Protocol to the Convention on Cyber Crime[2] betreffs der Kriminalisierung von Handlungen rassistischer oder ausländerfeindlicher Art mittels Computersystemen. Darin befasst sich Artikel 6 mit „Leugnung, grober Verharmlosung, Zustimmung oder Rechtfertigung von Genoziden oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit“. Das Protokoll hat keinen Gesetzesstatus. Seit 2008 sind die EU-Mitgliedsländer per Rahmenbeschluss verpflichtet, „das öffentliche Billigen, Leugnen oder gröbliche Verharmlosen von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen“ unter Strafandrohung zu stellen, wenn diese Verbrechen „nach den Kriterien der Rasse, Hautfarbe, Religion, Abstammung oder nationale oder ethnische Herkunft“ begangen wurden
[...]
2. Die Eckpunkte des Rahmenbeschlusses
Der Rahmenbeschluss sieht einen gemeinsamen strafrechtlichen Ansatz zur Bekämpfung bestimmter Formen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit vor, insbesondere im Hinblick auf zwei Arten von Straftaten, die gemeinhin als rassistische und fremdenfeindliche Hassreden und Hassverbrechen bezeichnet werden[5].
In Bezug auf „Hassreden“ müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass folgende vorsätzliche Handlungen unter Strafe gestellt werden, wenn sie gegen eine nach den Kriterien der Rasse, Hautfarbe, Religion, Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe gerichtet sind:
– die öffentliche Aufstachelung zu Gewalt oder Hass, unter anderem durch öffentliche Verbreitung oder Verteilung von Schriften, Bild- oder sonstigem Material,
– das öffentliche Billigen, Leugnen oder gröbliche Verharmlosen
– von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen im Sinne der Artikel 6, 7 und 8 des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs oder
– von Verbrechen nach Artikel 6 der Charta des Internationalen Militärgerichtshofs im Anhang zum Londoner Abkommen vom 8. August 1945,
wenn die Handlung in einer Weise begangen wird, die wahrscheinlich zu Gewalt oder Hass gegen solch eine Gruppe oder gegen eines oder mehrere Mitglieder solch einer Gruppe aufstachelt.
Nach Artikel 1 Absatz 2 des Rahmenbeschlusses steht es den Mitgliedstaaten frei, nur Handlungen unter Strafe zu stellen, die in einer Weise begangen werden, die geeignet ist, (i) die öffentliche Ordnung zu stören, oder die (ii) Drohungen, Beschimpfungen oder Beleidigungen darstellen. Nach Artikel 1 Absatz 4 kann jeder Mitgliedstaat eine Erklärung abgeben, der zufolge er die Leugnung oder gröbliche Verharmlosung der oben genannten Verbrechen nur dann unter Strafe stellt, wenn ein nationales Gericht dieses Mitgliedstaats und/oder ein internationales Gericht sie endgültig festgestellt hat oder wenn ausschließlich ein internationales Gericht sie endgültig festgestellt hat. Für den Fall der Billigung der oben genannten Verbrechen ist diese Möglichkeit nicht vorgesehen.
[...]
§ 130 Strafgesetzbuch: Volksverhetzung (Ergänzungen 1994, 2005 und 2015)
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, 1. zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder 2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. (…)
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt. (…)
§ 189 Strafgesetzbuch: Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener
Wer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 194 Strafgesetzbuch: Strafantrag
(1) Die Beleidigung wird nur auf Antrag verfolgt. Ist die Tat durch Verbreiten oder öffentliches Zugänglichmachen einer Schrift (§ 11 Abs. 3), in einer Versammlung oder durch eine Darbietung im Rundfunk begangen, so ist ein Antrag nicht erforderlich, wenn der Verletzte als Angehöriger einer Gruppe unter der nationalsozialistischen oder einer anderen Gewalt- und Willkürherrschaft verfolgt wurde, diese Gruppe Teil der Bevölkerung ist und die Beleidigung mit dieser Verfolgung zusammenhängt. Die Tat kann jedoch nicht von Amts wegen verfolgt werden, wenn der Verletzte widerspricht. Der Widerspruch kann nicht zurückgenommen werden. Stirbt der Verletzte, so gehen das Antragsrecht und das Widerspruchsrecht auf die in § 77 Abs. 2 bezeichneten Angehörigen über.
(2) Ist das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, so steht das Antragsrecht den in § 77 Abs. 2 bezeichneten Angehörigen zu. Ist die Tat durch Verbreiten oder öffentliches Zugänglichmachen einer Schrift (§ 11 Abs. 3), in einer Versammlung oder durch eine Darbietung im Rundfunk begangen, so ist ein Antrag nicht erforderlich, wenn der Verstorbene sein Leben als Opfer der nationalsozialistischen oder einer anderen Gewalt- und Willkürherrschaft verloren hat und die Verunglimpfung damit zusammenhängt. Die Tat kann jedoch nicht von Amts wegen verfolgt werden, wenn ein Antragsberechtigter der Verfolgung widerspricht. Der Widerspruch kann nicht zurückgenommen werden. (…)
Das Problem bei dem Ganzen wie man sieht, ist dass es zu tief in die Materie geht und von (Rechts-)Experten sehr genau abgewogen werden muss und es mir nicht zusteht eine endgültige Beurteilung daraus zu machen. So wie ich es verstehe ist die Absicht dahinter dass man nicht "nur" das Leugnen des Holocaust verbietet(/-n will). Ob aber die rechtlichen Grundlagen von Deutschland erfüllt wurden, die Deutschland auch erfüllen muss nach dem Rahmenbeschluss des europäischen Rates, kann ich nicht sagen. M. M. n. sollte man das Leugnen(etc.) jeglicher Völkermorde(etc.) verbieten.
Wo zieht man die Linie? Wo kann man die Linie ziehen, ohne die eigene Logik zu verletzen?
Die Frage ist, wer das beantworten kann und darf.
Als Rechtsextremer bietet es doch 1000 mal mehr Potenzial eine neue Dolchstoßlegende daraus zu basteln, wenn man den Holocaust eben nicht leugnen darf (da sich dann für diese der Gedankengang ergibt, dass man es als einziges verboten machen würde zu leugnen, wenn es eben nicht existiert hat) wie es ja auch bereits heutzutage geschieht - man denke an die Verschwörungstheorien, welche von einer jüdisch-bolschewistischen Unterwanderung ausgehen.
Aber es bietet den Dummen (von denen es definitiv mehr gibt als Leute mit Gehirn) doch 10000000 mal mehr Potenzial ihre "Propaganda" zu verbreiten, wenn es ein solches Verbot nicht geben würde. Somit würden die Unwissenden einfacher davon "angesteckt" werden. Selbst bei einer solchen Dolchstoßlegende würde es ja passieren dass die Person eine Strafe vom Staat bekommt, da sie am Endeffekt um eine solche zu basteln, nun mal den Holocaust leugnen müsste, da führt kein Weg dran vorbei.
Meinungsfreiheit heißt für mich, frei seine Meinung äußern, ohne eingeschränkt zu werden.
Für dich. Sicherlich auch für andere, aber nicht gesetzlich. Gesetzlich findet auch die Meinungsfreiheit ihre Schranken und das zurecht. Schließlich würde ich auch nicht von irgendwelchen Personen immer beleidigt werden wollen.
Art 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Wobei es mir nicht spezifisch um dieses Ereignis an sich geht - es geht mir um das Prinzip.
Ein Verbot einer Meinung; egal wie menschenverachtend sie auch ist, gebührt einer freien und offenen Gesellschaft nicht.
Demnach müssten z. B. Beleidungen und noch viele andere Sachen, die dann zu Erniedrigungen führen, erlaubt sein, was zwar eine einfache Vorstellung ist, aber nicht zu ende gedacht ist und nicht im Sinne des Systems und deren Bürgern steht, meiner Ansicht nach.
Fazit: Ich bin der Ansicht dass (das Gesetz für) das Verbot der Leugnung des Holocaust auch für jeden anderen Genozid etc. gelten solle (falls er es nicht schon tut). Ich bin zudem der Ansicht, dass die Aufhebung eines solchen Verbotes mehr Gefahren birgt, als die momentan gegebene Gesetzgebung.
Falls ich irgendwas falsch aufgefasst/verfasst habe, vergessen habe oder ausgelassen habe, dann korrigiert mich etc.. Mein Kopf raucht.
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Jedes leugnen(usw.) von Völkermorden(usw.) kann unter Strafantrag gestellt werden. Eine Sonderrole sollte es dennoch nicht besitzen, wenn sollte alles gleich verboten sein m. M. n.. Da es aber nun mal ein signifikanter Teil der dt. Geschichte ist und man den Holocaust nicht mit dem Terror der DDR gleichsetzen kann, ist dies nunmal so verboten. Vor allem muss man dabei den Bezug des Grundgesetzes auf seine Vergangenheit dabei betrachten. Schließlich ist das GG als Antwort auf den Nationalsozialismus entstanden.
Man kann es tatsächlich, wenn es in die Kriterien der Gesetze fällt und man Opfer einer solchen "Tat" ist, unter Strafantrag stellen. Hierbei liegt nur der Unterschied, dass es nicht vom Staat ausgeht. Das Problem was du damit aber auch klar machst ist: Wenn du das Leugnen(etc.) von jedem Völkermord usw. verbietest, greifst du mehr in die Meinungsfreiheit ein - was du ja offensichtlich nicht willst. Du implizierst aber mit der Aussage, dass man alles gleich bestrafen muss, womit du also sagst dass entweder alles verboten oder nichts verboten werden soll. Da du aber eine These aufstellst mit der gezielten Frage, dass alles verboten werden müsste - vom Leugnen(etc.) des Völkermord der Herero bis hin zu dem Leugnen(etc.) Massenmorden des Marxismus usw. - stellst du es so dar als ob du für ein Verbot aller wärst, was jedoch paradox zu deiner Haltung (liberal, leicht libertär) steht, da du (wie ich es entnommen habe) du für mehr Freiheit anstatt für Sicherheit (und folgende Einschränkungen) bist. Man kann zwar deine These verifizieren oder falsifizieren, jedoch müsste nach deiner Haltung die These ungefähr so gestellt werden: "Müsste es dann nicht auch erlaubt werden den Holocaust zu leugnen(etc.), da diese Taten, wie z. B. den Völkermord der Herero zu leugnen, die Massenmorde des Marxismus oder auch den Terror der DDR zu leugnen, alle erlaubt sind?" (Natürlich gibt es da Variationen in der Formulierung etc., die man besser treffen kann - das dient jetzt nur als Beispiel)
Wenn man als Mensch den Wert der Freiheit vertritt und dann aber fragt wieso nicht alles Gleiche (bezug auf unser Thema) verboten wird, ist das in meinen Augen nicht sinngemäß im Bezug zu dem Wert den du eigentlich vertrittst. (Vielleicht sehe ich es auch komplett falsch, also korrigier mich hier dementsprechend bitte).
Das Problem bei dem Ganzen wie man sieht, ist dass es zu tief in die Materie geht und von (Rechts-)Experten sehr genau abgewogen werden muss und es mir nicht zusteht eine endgültige Beurteilung daraus zu machen. So wie ich es verstehe ist die Absicht dahinter dass man nicht "nur" das Leugnen des Holocaust verbietet(/-n will). Ob aber die rechtlichen Grundlagen von Deutschland erfüllt wurden, die Deutschland auch erfüllen muss nach dem Rahmenbeschluss des europäischen Rates, kann ich nicht sagen. M. M. n. sollte man das Leugnen(etc.) jeglicher Völkermorde(etc.) verbieten.
Die Frage ist, wer das beantworten kann und darf.
Aber es bietet den Dummen (von denen es definitiv mehr gibt als Leute mit Gehirn) doch 10000000 mal mehr Potenzial ihre "Propaganda" zu verbreiten, wenn es ein solches Verbot nicht geben würde. Somit würden die Unwissenden einfacher davon "angesteckt" werden. Selbst bei einer solchen Dolchstoßlegende würde es ja passieren dass die Person eine Strafe vom Staat bekommt, da sie am Endeffekt um eine solche zu basteln, nun mal den Holocaust leugnen müsste, da führt kein Weg dran vorbei.
Für dich. Sicherlich auch für andere, aber nicht gesetzlich. Gesetzlich findet auch die Meinungsfreiheit ihre Schranken und das zurecht. Schließlich würde ich auch nicht von irgendwelchen Personen immer beleidigt werden wollen.
Demnach müssten z. B. Beleidungen und noch viele andere Sachen, die dann zu Erniedrigungen führen, erlaubt sein, was zwar eine einfache Vorstellung ist, aber nicht zu ende gedacht ist und nicht im Sinne des Systems und deren Bürgern steht, meiner Ansicht nach.
Fazit: Ich bin der Ansicht dass (das Gesetz für) das Verbot der Leugnung des Holocaust auch für jeden anderen Genozid etc. gelten solle (falls er es nicht schon tut). Ich bin zudem der Ansicht, dass die Aufhebung eines solchen Verbotes mehr Gefahren birgt, als die momentan gegebene Gesetzgebung.
Falls ich irgendwas falsch aufgefasst/verfasst habe, vergessen habe oder ausgelassen habe, dann korrigiert mich etc.. Mein Kopf raucht.
Nein. Ich bin nicht dafür jedes Leugnen eines Völkermords unter Strafe zu stellen.
Mein Punkt ist der, dass wen das Holocaust leugnen verboten ist, als logische Fortsetzung jegliche weitere Form des Leugnens von Völkermorden verboten sein müsste.
Wobei es auch nicht darum geht, die DDR mit dem Nationalsozialismus zu vergleichen.
Beides waren barbarische Diktaturen.
Wenn jedoch von dem einen es Verboten ist die Taten zu leugnen, ist die einzige logische und konsequente Konsequenz das Leugnen der Verbrechen beider Regime unter Strafe zu stellen.
Oder, wofür ich bin, nichts von beidem unter Strafe zu stellen.
ZitatSeit 2008 sind die EU-Mitgliedsländer per Rahmenbeschluss verpflichtet, „das öffentliche Billigen, Leugnen oder gröbliche Verharmlosen von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen“ unter Strafandrohung zu stellen, wenn diese Verbrechen „nach den Kriterien der Rasse, Hautfarbe, Religion, Abstammung oder nationale oder ethnische Herkunft“ begangen wurden
Wunderbar. Also darf man nach diesen Kriterien zwar nicht den Holocaust leugnen, da es dort um Rasse und Religion ging, jedoch darf man den Massenmord der Kommunisten leugnen, bei welchem einige Millionen mehr Menschen gestorben sind, weil es dort nicht um die oben genannten Kriterien ging, sondern um eine nicht Konformität mit dem kommunistischen Gedankengut.
Demnach müssten z. B. Beleidungen und noch viele andere Sachen, die dann zu Erniedrigungen führen, erlaubt sein, was zwar eine einfache Vorstellung ist, aber nicht zu ende gedacht ist und nicht im Sinne des Systems und deren Bürgern steht, meiner Ansicht nach.
Nein. Es gibt einen Unterschied zwischen Redefreiheit und Meinungsfreiheit.
Eine Beleidigung (z.B. du bist ein Arschloch) ist keine Meinung und kann daher bestraft werden.
Was jedoch eine Meinung ist; Ich finde, dass du ein Arschloch bist.
Und was meint man mit "Sachen", die zu Erniedrigung führen? Wenn ich z.B. eine unschöne Sache über eine Person sage (z.B. Person X,Y hat Kinder geschlagen) diese Aussage jedoch vollkommen akkurat ist, kann diese doch theoretisch zu Erniedrigung führen.
Zitat(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Das ist korrekt. Das Grundgesetzt gibt kein Recht auf absolute Meinungsfreiheit.
Ich halte dies für nicht richtig, so einfach ist es.
Und von Hassrede will ich gar nicht anfangen.
Selbstverständlich gibt es Hassrede, doch wer legt fest, ab wann etwas nur eine polemische Meinung ist und was Hass?
Schlussendlich bietet es, wenn man eine Meinung verbietet, weil sie zu "hasserfüllt" oder "unmenschlich" ist nur die Möglichkeit, die Linie immer ein Stück weiter (nach links oder rechts) zu verschieben, damit nur noch Meinungen möglich sind die für die Personen, welche es eben entscheiden, "konform" sind.
Aber es bietet den Dummen (von denen es definitiv mehr gibt als Leute mit Gehirn) doch 10000000 mal mehr Potenzial ihre "Propaganda" zu verbreiten, wenn es ein solches Verbot nicht geben würde. Somit würden die Unwissenden einfacher davon "angesteckt" werden. Selbst bei einer solchen Dolchstoßlegende würde es ja passieren dass die Person eine Strafe vom Staat bekommt, da sie am Endeffekt um eine solche zu basteln, nun mal den Holocaust leugnen müsste, da führt kein Weg dran vorbei.
Mag sein. Eine Grundvoraussetzung für eine Demokratie ist es jedoch, von einem mündigen Bürger auszugehen.
Denn ansonsten sagt eine Demokratie im Grunde; du bist zu dumm, diese oder jene Meinung - egal wie abstrus sie auch sein mag - darfst du nicht hören, ansonsten wirst du ja vielleicht ein Nazi.
Also könnte man, wenn man dies auch so weiter führt den Gedanken entwickeln, dass manche Menschen nicht wählen dürfen, weil sie zu dumm oder beinflussbar sind - und damit wäre Demokratie per se sinnlos geworden.
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Von Philosophie zu Politik gg
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